Nächste Termine

  • 22.11.2024 - 13:00-17:00
    Recyclinghof jeden Freitag von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet!
  • 29.11.2024 - 13:00-17:00
    Recyclinghof jeden Freitag von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet!
  • 03.12.2024 - 07:30 Uhr
    Restmüllabholung in allen Ortschaften
  • 06.12.2024 - 13:00-17:00
    Recyclinghof jeden Freitag von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet!
  • 13.12.2024 - 13:00-17:00
    Recyclinghof jeden Freitag von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet!

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Luftaufnahmen

Luftaufnahmen Berwang

Gemeinde.Berwang

Die Amtssignatur

Was ist eine Amtssignatur?

Die Amtssignatur ist quasi die Unterschrift einer Behörde und dient der Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokumentes von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, wie z. B. der Gemeinde Berwang. Die entsprechende Amtssignatur darf ausschließlich von der Gemeinde Berwang bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von der Gemeinde Berwang erzeugten Dokumente verwendet werden. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde Berwang handelt, welches gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde darstellt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden!

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus drei verpflichtenden Merkmalen:

  • einer Bildmarke
  • einem Hinweis "Dieses Dokument wurde amtssigniert", sowie
  • einer Informationen zur Prüfung und zum Ausdruck des elektronischen Dokuments

Veröffentlichung der Bildmarke:

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Berwang gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier:

Zur Bildmarke >> 

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments:

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt.

Elektronische Signaturprüfung:

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen: